Mietpreise SwissTrac-Zuggerät mit Rollstuhl


 

Preise in CHF für Anzahl Tage und Person 1 Tag direkte Folgetage: ab 2. Tag pro Jahr
SwissTrac mit Rollstuhl 42 cm Sitzbreite inkl. Kaution (OHNE Mitgliedschaft Inclusiun Sportiva) 60.00 60.00  
SwissTrac mit Rollstuhl 42 cm Sitzbreite inkl. Kaution (MIT Mitgliedschaft Inclusiun Sportiva) 48.00 48.00  
SwissTrac mit Rollstuhl 44 cm Sitzbreite inkl. Kaution (OHNE Mitgliedschaft Inclusiun Sportiva) 60.00 60.00  
SwissTrac mit Rollstuhl 44 cm Sitzbreite inkl. Kaution (MIT Mitgliedschaft Inclusiun Sportiva) 48.00 48.00  
Mietkaution pro Mietperiode 200.00    
Mitgliederjahresbeitrag Verein Inclusiun Sportiva, Einzelperson     25.00
Mitgliederjahresbeitrag Verein Inclusiun Sportiva, Familie     30.00

Die Mitgliedschaft beim Verein Inclusiun Sportiva kann beim Mietstart im Shop erworben werden.

Der SwissTrac mit Rollstuhl kann ab 30.07.2024 gemietet werden.
Reservieren Sie mindestens 24 Stunden im Voraus.

 

Mietbedingungen

Die Schweizer Skischule Corvatsch-Pontresina AG vermietet die Swiss Trac-Zuggeräte im Auftrag von
Verein Inclusiun Sportiva, c/o Marlies Zimmermann, Sala 239, CH-7554 Sent

Beachten Sie:

  • Das Zuggerät ‘Swiss Trac’ ist nur zu den in der Mietstation erhältlichen Rollstüheln kompatibel. Das heisst, private Rollstühle können nicht an das Zuggerät angekoppelt werden.
  • Transfers in den Rollstuhl müssen selbständig möglich sein.
  • Ein eigenes Sitzkissen darf verwendet werden.
  • Die Benützer müssen in der Lage sein, das Zuggerät selbständig zu bedienen und zu steuern.
  • Bei Pannen auf den Touren sind die Mieter:innen selbst für Ihren Rücktransport und den des Gerätes verantwortlich.
  • Bei Unfällen wird durch den Vermieter keine Haftung übernommen.
  • Die Vermietstation lehnt bei Unfällen jegliche Haftung ab.

Durch unsachgemässen Umgang kann an den Zuggeräten (Swiss Trac) sowie den Rollstühlen ein sehr hoher Sachschaden entstehen. Daher sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Das Gerät ist bei Nichtverwendung gegen Diebstahl zu sichern mittels Veloschloss
  • Ein allfälliger Schaden ist dem Personal des Sportgeschäftes unverzüglich zu melden.
  • Bei einem Verdacht auf einen Schaden wird die Kaution im Wert von CHF 200.00 zurückbehalten bis überprüft werden kann, ob ein allfälliger Schaden vorliegt.
  • Liegt ein Schaden vor, so wird die Kaution anteilsmässig mit dem Schaden an den Mieter:in verrechnet. Übersteigt die Schadenssumme die Kaution, so muss der Schaden der eigenen Haftpflichtversicherung des Mieters:in gemeldet werden.
  • Auf Bergwanderwegen (weiss-rot-weisse Wege) ist Vorsicht geboten. Diese eigenen sich nur vereinzelt für Rollstühle. Alpinwanderwege (weiss-blau-weisse Wege) sind für den Rollstuhl und das Zuggerät immer verboten.
  • Der oder die Mietende ist im Pannenfall für einen Rücktransport selbst verantwortlich.
  • Bei Verlust des Schlüssels werden von der Kaution CHF 40.00 abgezogen. Bei Verlust des Schlüssels des Veloschlosses werden CHF 20.00 abgezogen.
  • Die Verladung in ein Auto ist nur unter folgender Voraussetzung erlaubt:
  1. Kofferraum besitzt einen Zwischenboden mit flachem Einstieg (ohne Vertiefung)

  2. Absolvierte Schulung durch Sportgeschäft-Personal.

  3. Benutzung und Einladung erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Schäden am Fahrzeug werden durch Inclusiun Sportiva abgelehnt.

  4. Schäden, welche durch das Ein- und Ausladen am Zuggerät und dem Rollstuhl entstehen gehen vollumfänglich zulasten der Mietenden.

ÖV-Transporte sind dem privaten Ein- und Ausladen in Personenwagen/Autos zu bevorzugen.
Das Zuggerät wiegt 70kg. Abmessung 80 cm lang x 50 cm breit x 60 cm hoch.

Winter:

  • Im Winter ist besondere Vorsicht geboten. Selbst auf einfachen Winterwanderwegen kann das Zuggerät stecken bleiben. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.
  • Gefrorene Seen dürfen ausschliesslich dann befahren werden, wenn diese offiziell frei gegeben sind (markiert mit violetten Winterwanderwegzeichen. Die grün markierten Langlaufloipen dürfen nicht befahren werden.).